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Leicht wohl zu ersehen, daß die Reichweite dieser - im Kern unterdessen disponiblen - Umorientierung noch nicht abgeschätzt werden kann. Theoretisch ist es immer überfällig, das Ausmaß der impliziten Voraussetzungen zu mindern und dieselben zu begründen. Und experimentell verfahrensmäßig wäre es einerseits zwar müßig, theoretische Fortschritte abzuwarten, doch andererseits ebenso unangebracht, rein nur der einschlägigen Empirie die Kraft der nötigen Differenzierung anheimzustellen. Jedenfalls befindet sich die verfahrensmäßige Erprobung weitab vom wuchernden Psychotherapiemarkt. Auch gibt es ja andere Betätigungsbereiche als psychopathologische Phänomene - abermals Kunst zum Beispiel.
Vs. Psychoanalyse
Die einschlägigen Differenzen zur herkömmlichen Psychoanalyse lassen sich verfahrensbezogen bereits formulieren: Es handelt sich schlechterdings nicht mehr um die lebensgeschichtliche Krankheitsgenese aus dem familialen Zusammenhang heraus im Medium der Übertragung, vielmehr einzig um die
(aneignungslogische) Erschließung des Binnenverhältnisses des Symptoms zu dem von ihm selbst avisierten (dinglichen) Objektivitätsausschnitt im Medium erklärender Diskursivität.
Selbstverständlich kann Lebensgeschichte - im Sinne der Infantilitätsgrundlegung des fragwürdigen Vermögens zur Krankheit - ergänzungsweise Aufklärungsthema werden, nicht jedoch mehr unter dem zirkulären Anspruch des Orts von letzter Krankheitsverursachung und -auflösung; selbstverständlich auch geht vom psychoanalytischen Erkenntnisstand nichts verloren - im Gegenteil, das ganze Wissen kommt, objektivitätsversetzt-entsubjektiviert, kategorial bereinigt und zum ersten Mal
gewaltkongenial
wieder; und selbstverständlich schließlich sind Nachstellungen der inneren Krankheitsszenerie im pathognostischen Verfahren selbst kein Tabuthema, nur daß diese, strukturell, auf die Verfahrensmodalitäten als solche bezogen werden müssen, und eben nicht ohne Umschweife auf Subjektivität, die verfahrensimmanent übertragungsgemäß den double-bind-Charakter der Zitation des Unbewußten nur verstärkt: es wird hervorgelockt, um bestraft zu werden, so als sei dies nicht längst schon internes Krankheitskriterium selbst.
Die mühsame Verfahrensdisposition dieser Umorientierung gibt zur Hoffnung Anlaß,
daß sich der Aneignungsüberschwang, also die auf der Seite subjektiver Fühlbarkeit mit dem Kriegsextrem von Objektivität geteilte Anmaßung - letztlich der des Todes - mildern könnte
; schlechterdings jedoch nicht dergestalt, daß der Krankheitssinn wieder untergeht im Verschluß der betreffenden Objektivität (bzw., was dasselbe ist, im diesbetreffend (re)stabilisierten Ich); daß die freigesetzte Schuldmasse wiederverschwindet in deren - der dinglichen Objektivität - schuldabsorptiven Funktion; daß sich das alte Therapieübel wiederauflegt: den Krankheitsbann